Jackpot Piraten ist die Schwestermarke von BingBong und wird ebenfalls von der DGGS Deutsche Gesellschaft für Glücksspiel mbH betrieben — dem Berliner Joint Venture von Gauselmann und Greentube (Novomatic).
Lizenzstatus
Die DGGS Deutsche Gesellschaft für Glücksspiel mbH steht auf der offiziellen GGL-Whitelist für virtuelle Automatenspiele (Stand: Prüfung 06.07.2026), Marke Jackpot Piraten (jackpotpiraten.de).
Da BingBong und Jackpot Piraten vom selben lizenzierten Betreiber stammen, gelten für beide Marken dieselben regulatorischen Rahmenbedingungen (OASIS-Anbindung, Einzahlungslimits nach LUGAS).
Vor- und Nachteile
Vorteile
- GGL-lizenziert für virtuelle Automatenspiele unter demselben Betreiber wie BingBong
- Betrieben von einem Joint Venture etablierter Branchenkonzerne (Gauselmann, Novomatic/Greentube)
- An das bundesweite OASIS-Spielersperrsystem angebunden (gesetzliche Pflicht nach § 8 GlüStV 2021)
Nachteile
- Keine von uns verifizierte Lizenz für Sportwetten oder klassische Tischspiele unter dieser Marke
- Bonusbedingungen und Auszahlungsgeschwindigkeiten sind von uns noch nicht geprüft
Häufig gestellte Fragen
Ist Jackpot Piraten dasselbe Unternehmen wie BingBong?
Beide Marken werden von derselben lizenzierten Gesellschaft betrieben — der DGGS Deutsche Gesellschaft für Glücksspiel mbH — sind aber eigenständige Plattformen.